Photovoltaik-Anlagen einbauen mit staatlicher Förderung
Nutzen Sie die Fördermittel des Staates, wenn Sie mit der eigenen Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen möchten.
Refinanzieren Sie den selbst erzeugten Strom
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förderinstrument für die Stromerzeugung aus regenerativen Energien. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG garantiert Ihnen als Anlagenbetreiber die Abnahme Ihres Stroms zu festgelegten Preisen. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre Anlage gut geplant und wird optimal betrieben, sichert das EEG so ihre Refinanzierung plus angemessene Rendite. Die Vergütungssätze finden Sie weiter unten.
Darüber hinaus fördert die KfW den Einbau, die Erweiterung und den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage zur Nutzung einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation als Einzelmaßnahme mit dem Kredit Nr. 270 - Erneuerbare Energien - Standard.
Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förderdatenbank einzugeben, um alle passenden Förderprogramme angezeigt zu bekommen. Auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden dabei berücksichtigt.
Einspeisevergütungen für Solarstrom
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig die für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Fördersätze (EEG-Fördersätze) und den Mieterstromzuschlag. Mit dem neuen "Solarspitzengesetz" werden allerdings die Fördersätze zu bestimmten Zeiten ausgesetzt, nämlich genau dann, wenn der Strompreis an den Börsen negativ ist, also zu viel Strom ins Netz eingespeist wird. Der Stopp der Einspeisevergütung gilt nur für neue Anlagen und die Zeit, in der eine PV-Anlage keine Vergütung bekommt, wird am Ende der 20-jährigen Förderungszeit angehängt. So soll sichergestellt werden, dass jede PV-Anlage rentabel arbeitet.
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu Fördermitteln auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.
Nennleistung PV-Anlage (in kWp) | ||||
bis 10 | bis 40 | bis 100 | ||
Teileinspeisung (ct/kWh) | 7,94 | 6,88 | 5,62 | |
Volleinspeisung (ct/kWh) | 12,60 | 10,56 | 10,56 | |
Anlagenbetreiber können sich entscheiden, die PV-Anlage vorrangig für den Eigenverbrauch zu nutzen oder den kompletten PV-Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen für eine etwas höhere Einspeisevergütung. Möglich ist auch ein „Anlagensplitting“, indem ein Anlagenteil für Eigenverbrauch und ein weiterer für die Volleinspeisung in Betrieb genommen wird. Die Anlagen müssen in diesem Fall messtechnisch getrennt erfasst werden, wodurch ein höherer Aufwand bei der Installation zu erwarten ist. Bei Anlagen mit > 100 kWp installierter Leistung besteht weiterhin die Pflicht zur Stromdirektvermarktung über einen Energiedienstleister, welcher Zugang zur Strombörse hat. Dies gilt sowohl für Eigenverbrauchs- als auch für Volleinspeise-Anlagen. Der anzulegende Wert für Anlagen in der Stromdirektvermarktung (Marktprämienmodell) ist um 0,4 Ct höher. |
Nennleistung PV-Anlage (in kWp) | |||||
bis 10 | bis 40 | bis 100 | bis 400 | bis 1 MWp | |
Teileinspeisung | 8,34 | 7,28 | 6,02 | 6,02 | 6,02 |
Volleinspeisung | 13,00 | 10,96 | 10,96 | 9,12 | 7,86 |
Die anzulegenden Werte berücksichtigen noch nicht die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 Cent/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung. Die erhöhte Förderung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn sie beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Die entsprechende Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Bei Anlagen mit > 100 kWp installierter Leistung besteht weiterhin die Pflicht zur Stromdirektvermarktung über einen Energiedienstleister, welcher Zugang zur Strombörse hat. Dies gilt sowohl für Eigenverbrauchs- als auch für Volleinspeise-Anlagen. Der anzulegende Wert für Anlagen in der Stromdirektvermarktung (Marktprämienmodell) ist um 0,4 Ct höher. |
Alle Angaben ohne Gewähr